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Der 1999 erstmals veranstaltete Fischlhamer Mostkruglauf stellt für die im Zentralraum von Oberösterreich gelegene Gemeinde Fischlham den jährlichen sportlichen Höhepunkt dar.

Neben wettkampferfahrenen Läufern nehmen vor allem Hobbysportler und auch Kinder an der unter dem Ehrenschutz von BGM NR Jakob Auer und NR Franz Kirchgatterer stehenden Veranstaltung teil.

 Für Teilnehmer und Zuschauer besteht weiters die Möglichkeit, sich kulinarisch verwöhnen zu lassen.

Die hiesige Ortsbauernschaft veranstaltet nämlich immer am gleichen Tag die traditionelle Mostkost im Festsaal des Gemeindezentrums.

Im Ambiente der "oberösterreichischen Landessäure" und bäuerlicher Köstlichkeiten findet auch die Siegerehrung statt.

Im Rahmen dieser Preisverleihung wird unter allen Teilnehmern der Laufveranstaltung ein Mostkrug verlost. Die Verleihung dieses Preises ist der eigentliche Hintergrund für die Namensgebung dieser Veranstaltung - "Mostkruglauf".

 Interessierte können zwischen Streckenlängen von ca. 1 km bzw. 1,5 km (Kinder), 3,3km (Jugendliche) und 6,6 km (Erwachsene) auswählen.

In den jeweiligen Altersklassen wird natürlich in  Gruppen zwischen männlich und weiblich unterschieden.

Die ersten 3 der jeweiligen gewerteten Gruppen erhalten einen Preis in Form von Pokalen, Gutscheinen oder  Sachspenden.

Weiters wird eine Sonderwertung "der/die schnellste Fischlhamer(in)" durchgeführt. 

Nennungen werden bis spätestens 45 min vor Laufbeginn bzw. unter 07241/2177 oder per E-Mail unter ANMELDUNG  entgegengenommen.
Aus organisatorischen Gründen wird jedoch gebeten, die Nennung durch eine Voranmeldung durchzuführen.

Im Start- Zielbereich (Volksschule) bestehen natürlich Wasch- und Umkleidemöglichkeiten.
Für den Fall einer Teilnahme am Mostkruglauf erkennt der Läufer den Haftungsausschluss der Veranstalter für Schäden jeder Art an. Der Läufer wird weder gegen den Veranstalter des Mostkruglaufes noch gegen die Gemeinde Fischlham Ansprüche wegen Schäden oder Verletzungen jeder Art geltend machen. Der Teilnehmer  erklärt weiters, dass dieser für die Teilnahme an diesem Wettbewerb ausreichend trainiert hat, körperlich gesund ist und der Gesundheitszustand ärztlich bestätigt wurde. Eltern haften für ihre Kinder.

 

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